Haftpflichtversicherung

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Die Privathaftpflicht sichert im privaten Bereich den versicherten Personenkreis, in Höhe der vereinbarten Deckungssumme, in Form einer Haftpflichtversicherung, ab.

Sie ist eine freiwillige Versicherung sollte aber wegen der vom Gesetzgeber, vorgesehenen unbegrenzten Haftung von Privatpersonen von jedem abgeschlossen werden.

Versicherungsschutz besteht bei fahrlässigen Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die von allen versicherten Personen im privaten Bereich gegenüber anderen Personen verursacht werden.Versichert sind Sie auch als Mieter bzw. Eigentümer von Wohnungen oder als Bauherr kleinerer Bauvorhaben.

Bei Risikosportarten wie Boxen, Wasser-, Jagd- oder Motorsport sollte dies gesondert versichert werden.

Das gleiche gilt für das Halten größerer Tier (Pferde, Hunde etc.).

Hier muss eine extra Versicherung abgeschlossen werden. In der Privathaftpflicht nur kleinere Haustiere versichert sind.

Am häufigsten wird die Privathaftpflichtversicherung beansprucht bei:

  1. zerschossenen und eingeschlagenen Fenstern und Türen oder anderen beschädigten Glasartikeln, z. B. Geschirr.
  2. Brandlöcher in Teppichen oder Couchgarnituren
  3. durch Wasch- oder Spülmaschinen verursachte Schäden beim Untermieter
  4. durch die Teilnahme am Straßenverkehr als Fußgänger oder Fahrradfahrer verursachten Schäden – als Autofahrer braucht man eine extra Kfz-Haftpflicht
  5. von Haushaltsangestellten verursachte Schäden
  6. Unfälle durch den Gebrauch von Schusswaffen keine Jagdunfälle

Meist besteht Versicherungsschutz auch im Ausland, kann aber zu zeitlichen Begrenzungen kommen.

Folgende Leistungen können zusätzlich gegen Mehrbeitrag mitversichert werden; einige Anbieter versichern diese Extras bereits im Grundschutz – Vergleichen lohnt sich:

  • Verlust von fremden Privatschlüsseln und Schlüsseln für zentrale Schließanlagen
  • Allmählichkeitsschäden durch Rauch oder Feuchtigkeit im Laufe der Zeit
  • Mietsachschäden wie kaputte Sanitärobjekte usw.
  • selbstgenutzte Ferienwohnung/Ferienhäuser im Ausland
  • Vermietung von Eigentumswohnungen
  • Benutzung eines Windsurfbretts
  • Deliktunfähigkeit von Kindern
  • Tätigkeit als Tagesmutter bei Betreuung fremder Kinder

Als Besitzer und Nutzer von Öltanks zur Hausversorgung ist es oberste Priorität, das Gewässerschadenrisiko in der Privathaftpflicht mit einzuschließen. Einige Gesellschaften bieten diese Versicherung auch einzeln an.

§823 Schadensersatzpflicht

(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entsprechenden Schadens verpflichtet.

(2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, der gegen ein dem Schutz eines anderen, bezweckendes Gesetz verstößt.

Nach dem Gesetz, ist ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.