Private Krankenversicherung

Entscheiden Sie sich jetzt für eine private Krankenversicherung?

so einfach ist dass wiederum nicht, es gibt Vorgaben des Gesetzgebers

Bedingung ist, dass Ihr Jahresgehalt die Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) übersteigt. Diese betrug im Jahr 2009 48.600 Euro bzw. 4.050 Euro monatlich.
Derzeit liegt die Grenze bei 4.575 Euro monatlich bzw. 54.900 Euro im Jahr. Ist das Einkommen geringer, müssen Sie sich in einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichern.

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Beiträge und versicherbare Personen

Jüngeren Personen und gesunden Singles ist der Abschluss einer privaten Krankenversicherung besonders zu empfehlen. Denn die Prämie der PKV wird nicht wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung nach dem Bruttogehalt. Hier gilt das Eintrittsalter, Geschlecht und Gesundheitszustand und danach berechnet sich dann der Monatsbeitrag.

Wissenswertes

Angestellte, die Mitglieder einer privaten Krankenversicherung sind, erhalten einen Arbeitgeberzuschuss. Der maximale Arbeitgeberzuschuss betrug zum Beispiel 2009 268,28 Euro für die Krankenversicherung (mit Krankengeldanspruch) und 35,38 Euro für die Pflegeversicherung.

Auch wichtig zu wissen

Eine Beitragsrückerstattung der Privaten Krankenversicherung zieht keine nachträgliche Kürzung des Arbeitgeberanteils nach sich.

Und was uns auch noch am Herzen liegt:

Im Alter kann es einen staatlichen Zuschuß geben, sprechen Sie uns an ! 😉