Patientenverfügung Betreuungsvollmacht

Diese Broschüre wird von den Mitgliedern des Arbeitskreises „Vorsorge“ des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz im Rahmen der Christophorus Akademie verfasst und vom Bayerischen Staatsministerium der Justiz herausgegeben.

Die Christophorus Akademie wurde 1999 vom Christophorus Hospiz Verein e.V. in München begründet und ist nun Teil der Klinik und Poliklinik für Palliativmedizin des Klinikums der Universität München.

Wir haben die offiziele Vollmacht und Erlaubnis des C.H. Beck Verlags, diese Patientenverfügung und Betreuungsvollmacht als PDF Datei zu privaten Zwecken zur Verfügung zu stellen.

Mehr Infos zum Thema finden Sie auch auf unserer nachfolgend genannten Homepage

https://partner.deutschevorsorgedatenbank.com/manfred-flieger

An der Erstellung der aktuellen Auflage der Broschüre haben mitgewirkt:

Professorin Dr. Claudia Bausewein, Internistin, Palliativmedizin Dr. Jürgen Bickhardt, Internist, Kardiologe Professor Dr. Gian Domenico Borasio, Neurologe, Palliativmedizin Dr. Hans Dworzak, Anästhesist, Intensivmedizin Bernadette Fittkau-Tönnesmann, M.P.H., Anästhesistin, PalliativmedizinProfessor Dr. Monika Führer, Kinderärztin, PalliativmedizinBruno Geßele, Notar a. D. Karlo Heßdörfer, Jurist Dr. Hans-Joachim Heßler, Jurist Brigitte Hirsch, Krankenschwester/Palliativfachkraft Professor Dr. Dr. Ralf Jox, M.A., Medizinethik, Neurologie, Palliativmedizin Professor Dr. Bernhard Knittel, Jurist Angelika Mertin, Diplom-Sozialpädagogin (FH) Wolfgang Putz, Rechtsanwalt Josef Raischl, Hospizsozialarbeiter, Diplomtheologe Hermann Reigber, Diplomtheologe, Diplompflegewirt Dr. Susanne Roller, Internistin, Palliativmedizin Ursula Ruck-Köthe, Sozialpädagogin Den Mitgliedern des Arbeitskreises, die an der Erstellung der Vorauflagen mitgewirkt haben, gilt unser be-sonderer Dank. Aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit wird bei Bezeichnungen wie „Bevollmächtigter“, „Betreuer“ oder „Arzt“ häufig nur die im Gesetz genannte männliche Sprachform verwendet

Viel zu wenige Menschen in Deutschland denken daran, Vorsorge für weniger gute Zeiten zu treffen. Für den Fall, dass sie infolge eines Unfalls und einer schweren Erkrankung, auch durch Nachlassen der geistigen Kräfte, beispielsweise im Alter ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst wie gewohnt regeln können.

Dabei ist in anderen Bereichen Vorsorge selbstverständlich.                   So bei der finanziellen Absicherung durch Vermögensbildung oder Versicherungen vielfältiger Art. Wir alle sollten uns die Frage stellen, wer im Ernstfall Entscheidungen für uns treffen soll und wenn wir selbst vorübergehend oder auf Dauer nicht mehr hierzu in der Lage sind. Und wie dann unsere Wünsche und Vorstellungen Beachtung finden können.